Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma 2ndsoft
GmbH, Colynshofstraße 46, 52074 Aachen – nachfolgend „Agentur“ genannt – und Kunden, die zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung keine Verbraucher sind.
Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind diese AGB fester Bestandteil aller Verträge des Kunden mit der
Agentur. Bedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen oder sie ergänzen, wird widersprochen.

§ 2 Vergütungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

2.1 Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sofort nach
Stellung der Rechnung. Ein Skonto-Abzug ist unzulässig.

2.2 Zur Deckung ihres Aufwands ist die Agentur berechtigt, mit dem Kunden angemessene Abschlagszahlungen
zu vereinbaren. Die Zahlungen haben sich am Fortschritt der Arbeiten zu orientieren. Sofern Teilzahlungen nicht
fristgerecht erbracht werden, kann die Agentur von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Dadurch
entstandene Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Agentur. Bei Verzug mit einer oder mehreren
Teilzahlung(en) behält sich die Agentur zudem vor, Verzögerungsschäden geltend und/oder von ihrem
Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

2.3 Die Agentur erbringt keine unentgeltlichen Leistungen. Dies gilt auch, soweit Vorschläge oder Entwürfe
erbeten werden.

2.4 Sonderleistungen der Agentur sind nicht preisinbegriffen, sondern zusätzlich zu vergüten. Hierunter fallen
insbesondere Veränderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden, die
– nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags gewesen sind, oder solche
– die erst nach Abschluss der ersten Korrekturphase mitgeteilt werden.
Berechtigte Ansprüche des Kunden wegen Mängeln (§§ 7, 8) bleiben davon unberührt.

2.5 Soweit es auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden
ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Aufrechnung des Kunden mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig
festgestellten Forderungen. Satz 2 gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen Mängelbeseitigungs- oder
Fertigstellungskosten.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

3.1. Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

3.2. Beauftragt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen, verlieren Termine und Fristen,
die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit und sind nachzuverhandeln.

3.3 Gerät der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung (§ 4) oder der Zahlung eines vereinbarten Teilbetrags (§ 2) in
Verzug und macht die Agentur aus diesem Grund von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, verlängern sich
zugesagte Termine und Fristen für die Dauer des Verzugszeitraums.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1 Soweit für die Fertigstellung eine Mitwirkungshandlung des Kunden notwendig ist, hat der Kunde diese
rechtzeitig vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die von ihm – laut Vertrag – selbst
zu liefernde Inhalte, wie z.B. die Ausgangstexte, rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, bzw.
diese Inhalte, z.B. auf seiner Homepage, selbstständig einzupflegen.

4.2. Für den Fall, dass Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen werden, richten sich die
Rechte der Agentur (Entschädigung, Kündigungsmöglichkeit) nach den gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere den §§ 642, 643 BGB.

4.3 Bei den vom Kunden zur Verfügung gestellten Texten übernimmt der Kunde die ausschließliche
Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich eine Korrektur von
Texten im Hinblick auf Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck und Stilistik. Eine Überprüfung des sonstigen
Inhalts durch die Agentur, z.B. von in Texten getroffenen Aussagen im Hinblick auf deren Zulässigkeit und
Richtigkeit, ist – sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde – nicht
Vertragsgegenstand und findet nicht statt.

4.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen und Materialien (z.B.
Fotos, Texte, etc.) berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung hierfür übernimmt die
Agentur nicht. Der Kunde stellt die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der
Verwendung dieser Vorlagen/Materialien entstehen.

4.5 Die Agentur führt keine Rechtsberatung durch. Diese ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde
hat die von ihm vorgesehene Nutzung eigenständig auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbs- und
markenrechtlicher Hinsicht, zu überprüfen oder einen Dritten mit der Prüfung zu beauftragen.
Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen (z.B. Eintragungsfähigkeit) hat der Kunde ebenso auf
eigene Rechnung durchzuführen und sind von der Agentur nicht geschuldet.

4.6 Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte keiner Geheimhaltung unterliegen.

§ 5 Fremdleistungen

5.1 Die Agentur ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Vertragspflichten im eigenen Namen Fremdfirmen
einzusetzen.

5.2 Soweit sie vom Kunden hierzu ausdrücklich beauftragt wurde, ist die Agentur auch berechtigt,
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.

5.3 Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden selbst Verträge über Fremdleistungen abschließt, d.h. im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung, ist der Kunde verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von denjenigen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem solchen Vertragsschluss ergeben.

§ 6 Gefahrübergang

Sofern auf Wunsch des Kunden eine Versendung von Unterlagen an dessen Firmensitz erfolgt, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Agentur oder ein
von ihr beauftragtes Unternehmen das Material dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Sendung bestimmten Person übergeben hat.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften
mit Maßgabe der nachfolgenden Einschränkungen:

1. Der Kunde hat die Leistung der Agentur nach Erhalt unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Die bei der Überprüfung entdeckten Mängel hat der Kunde der Agentur unverzüglich anzuzeigen.
Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder die Mängelanzeige, gilt die Leistung der Agentur als
genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind
ebenso unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt die Leistung auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

2. Mängelrügen haben in jedem Falle in Textform zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

3. Im Rahmen einer beauftragten Rechtschreib-Überprüfung ist die Leistung der Agentur mangelfrei, soweit die
Rechtschreibung den Regeln des Standardwerks „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (aktuell 27. Auflage
2017) entspricht. Im Rahmen einer beauftragten Grammatik-Überprüfung ist die Leistung der Agentur mangelfrei, soweit die
Grammatik den Regeln des Standardwerks „Duden – Die Grammatik“ (aktuell 9. Auflage 2016) entspricht.

4. Im Rahmen des Auftrags besteht im Rahmen des Sprachstils künstlerische Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen, die lediglich Fragen des persönlichen Geschmacks des Kunden betreffen, berechtigen nicht zur
Mängelrüge, sofern die Leistung der Agentur bei Werken der gleichen Art üblich ist und der Kunde nach Art des
Werks keine andere Leistung erwarten kann.

5. Bei einem nur unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen. Der Kunde hat bei einem nur
unerheblichen Mangel, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte, darüber hinaus nicht das Recht, die
Annahme der Leistung zu verweigern.

7.2 Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB verlangen. Die Verjährung der
Gewährleistungsansprüche richtet sich im Übrigen nach § 9 dieser AGB.

§ 8 Schadensersatz

8.1 Der Agentur haftet auf Schadensersatz, soweit Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Agentur, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder
ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typisch vorhersehbaren Schaden
begrenzt.

8.3 Im Falle
1. der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
3. der Übernahme einer schriftlichen Garantie oder
4. bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
haftet die Agentur ohne Geltung der oben genannten Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Verjährung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren immer ein Jahr nach Abnahme. Dies gilt nicht
1. für Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
2. für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Rechtsgütern des Kunden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
3. sofern die Agentur einen Mangel arglistig verschweigt oder
4. für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
In diesen Fällen verjähren die Ansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist Sitz der Agentur.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit
des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.3 Der Sitz der Agentur ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines
gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Agentur
ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

10.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.